Was ist das Einstiegsgeld?

Das „Einstiegsgeld für eine selbstständige Tätigkeit“ unterstützt Gründer bei ihrem Start in die Selbstständigkeit. Aber unter welchen Umständen wird es gewährt und wie stellt man den Antrag? Diese und viele Fragen mehr beantworten wir in unserem Ratgeber zum Einstiegsgeld.
Definition Einstiegsgeld
Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine staatliche Unterstützung. Sie kann gewährt werden, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch die Aufnahme einer selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu ermöglichen. Auch nach dem Start in die Selbstständigkeit oder dem Antritt einer Festanstellung kann das Einstiegsgeld als eine Form der Starthilfe gewährt werden.
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Ähnlich wie der Gründungszuschuss (gedacht für ALG-1-Empfänger) ist das Einstiegsgeld eine „Ermessensleistung“ – einen einklagbaren rechtlichen Anspruch für diese Leistung gibt es nicht, die Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Beraters im Jobcenter. Bedeutet: Die Finanzspritze für Gründer gibt es nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer hat einen Anspruch auf das Einstiegsgeld?
Um als Selbstständiger Einstiegsgeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Man bezieht zum Zeitpunkt der Antragsstellung Bürgergeld nach SGB II
- Die hauptberufliche Selbstständigkeit wurde noch nicht gestartet
- Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist jedoch für mindestens 15 Stunden pro Woche geplant
- Als angehender Selbstständiger ist man persönlich geeignet, um die geplante Tätigkeit auszuüben (z. B. durch Motivation sowie psychische und physische Belastbarkeit)
- Die Tätigkeit ermöglicht es, dass man später nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein wird
Antragstellung
Für die Antragstellung des Einstiegsgelds sind ein paar Schritte nötig, die wir nachfolgend im Detail erklären:

Schritt 1: Beratungstermin vereinbaren
Zunächst muss man ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Berater (Integrationsfachkraft) im Jobcenter des eigenen Wohnorts vereinbaren. Das richtige Jobcenter kann man mit der Suchfunktion finden.
Schritt 2: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
Ob man für das Einstiegsgeld infrage kommt, muss vom Jobcenter anhand von folgenden Unterlagen geprüft werden:
- Lebenslauf und Zeugnisse
- Ausführlicher Businessplan, inklusive Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die kommenden drei Jahre
- Ggf. ein Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit, z. B. Ausbildungszeugnis
- Ggf. Stellungnahme Dritter – quasi ein Empfehlungsschreiben der Bank, IHK oder HWK
Hat man die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, muss man diese noch vor dem Beratungsgespräch an das Jobcenter übermitteln.
Erforderliche Unterlagen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- Kopie des Arbeitsvertrags
- Antrag auf Einstiegsgeld
Schritt 3: Beratungsgespräch durchführen
Im Beratungsgespräch hat man die Möglichkeit, sich diverse Fragen beantworten zu lassen. Darüber hinaus wird besprochen, welche Unterlagen noch eingereicht werden müssen.
Schritt 4: Online-Antrag ausfüllen und übermitteln
Den Antrag auf Einstiegsgeld stellen angehende Gründer digital. Hierfür erstellt man ein Benutzerkonto, der Antrag wird vom zuständigen Berater freigeschaltet, sofern man dafür qualifiziert ist.
Schritt 5: Entscheidung abwarten und ggf. Unterlagen nachreichen
Ist der Antrag eingegangen, wird er vom zuständigen Berater geprüft. Nach Ermessen der gesetzlichen Regelungen und unter Prüfung der Umstände wird die Dauer und Höhe des Einstiegsgelds festgesetzt. Darüber werden künftige Selbstständige mittels Bescheid informiert. Dieser kann entweder postalisch oder im Portal der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.
Darin informiert das Jobcenter auch, ob man vor einem endgültigen Bescheid noch Unterlagen nachreichen muss.
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Schritt 6: Selbstständigkeit anmelden
Hat man die Zusage zur Förderung erhalten, kann man endlich mit der Selbstständigkeit starten. Für die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit ist wichtig zu wissen, welche Form der Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Handelt es sich zum Beispiel um einen sog. Freien Beruf (z. B. Texter, Programmierer, Content Creator, etc.), muss man lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Je nach Tätigkeit sind eventuell weitere Amtsgänge nötig, Ärzte oder Anwälte müssen sich zum Beispiel noch bei der zuständigen Kammer melden und eine entsprechende Versicherung abschließen.
Ist man dagegen Gewerbetreibender, etwa als Gebäudereinigungs- oder Handelsunternehmen (nicht Freier Beruf), muss man neben dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein Gewerbe anmelden und sich entsprechend bei der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer melden.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Grundlage für die Entscheidung der Förderung ist die sogenannte Einstiegsgeld-Verordnung aus §16b SGB II. Der zuständige Sachbearbeiter ist hinsichtlich der Höhe des monatlichen Betrags nicht gebunden und kann hierbei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sein Ermessen ausüben. Die Verordnung sieht zwei mögliche Bemessungsgrundlagen vor:
1. Die einzelfallbezogene Bemessung
(§1 der Verordnung)
Bei der einzelfallbezogenen Bemessung wird ein monatlicher Grundbetrag ausbezahlt, welcher durch verschiedene Ergänzungen aufgestockt werden kann. Grundsätzlich liegt der Betrag in der Regel bei 30 % der zuvor bezogenen Regelleistung. Ergänzend können zum Beispiel für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft Beiträge ausbezahlt werden.
Regelsätze im Überblick:
Alleinstehende | Verheiratete | Junge Erwachsene | Jugendliche | Kinder |
---|---|---|---|---|
563 € / Monat | 506 € / Monat / Person | 451 € / Monat | 471 € / Monat | 357 € – 390 € |
Zudem gilt als weiterer Ergänzungsbetrag die vorhergegangene längere Arbeitslosigkeit (mindestens 2 Jahre), die den Grundbetrag um 20 % anheben kann. Der derzeitige einzelfallbezogene Höchstbetrag des Einstiegsgeldes, also der Grundbetrag inklusiver möglicher Ergänzungsbeiträge, beträgt 359 Euro. Dieser darf im Sinne des zweiten Buchs Sozialgesetzbuch § 20 SGB II nicht überschritten werden.
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2. Pauschale Bemessung
(§2 der Verordnung)
Die pauschale Bemessung stellt die Alternative zur Einzelfallbemessung dar. Die Verordnung sieht eine Pauschalisierung dann vor, wenn dies zur Arbeitsmarkteingliederung von besonders zu fördernden Personen erforderlich ist.
Vorzugsweise wird diese Bemessungsgrundlage dann angewandt, wenn der Bedürftige über einen längeren Zeitraum Leistungsbezüge annimmt. Hierbei liegt die Höchstgrenze bei 75 % der maßgeblichen Regelleistung, mit einer maximalen Förderung von gesamt 985,25 Euro monatlich (Regelleistung plus 75 %)
Wie lange wird das Einstiegsgeld bezahlt?
Mit einer Maximalförderungsdauer von 24 Monaten wird das Einstiegsgeld gewährt. Im Regelfall wird in zeitlichen Abschnitten von jeweils 6 Monaten bewilligt, um im Falle von Änderung der Verhältnisse eine erneute Prüfung zu ermöglichen.
Ergibt sich nach einem halben Jahr eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen des Antragstellers, können Fallmanager des Jobcenters aktualisierte Belege nachfordern. Wird die Tätigkeit nicht mehr oder nicht mehr hauptberuflich ausgeführt, wird das Einstiegsgeld ab diesem Punkt eingestellt.
