BFSG - Was Freelancer & Unternehmen jetzt wissen müssen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was Freelancer & Unternehmen jetzt wissen müssen

23. Juni 2025 / 13 Min /
Internetauftritte sollen barrierefrei sein

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen Wendepunkt in der deutschen Rechtsprechung zur digitalen Barrierefreiheit. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden. Was bisher hauptsächlich für öffentliche Stellen galt, betrifft nun auch private Unternehmen und Solo-Selbstständige. Statt mit Unsicherheit auf das neue Gesetz zu blicken, lohnt sich ein Perspektivwechsel: Barrierefreiheit ist ein Innovationstreiber, eröffnet neue Zielgruppen und sorgt für besseres Nutzererlebnis. Wir klären auf, was Sie über das BFSG wissen müssen – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Umsetzungsstrategien.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Ziel ist es, Menschen mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Es verfolgt vier Ziele:

Das BFSG verfolgt vier Kernziele

Kernziele des BFSG

  • Inklusion stärken: Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkt am digitalen Leben teilhaben können
  • Harmonisierung: Schaffung von einheitlichen Standards in der gesamten Europäischen Union
  • Rechtssicherheit: Klare Regelungen für Unternehmen und besserer Schutz für Verbraucher
  • Innovation fördern: Anreize für barrierefreie Produktentwicklung setzen
Default Quote
Barrierefreiheit wird von vielen noch wie das Cookie-Banner der 2020er behandelt: Als lästiges Übel mit einer schnellen Drei-Klick-Lösung. Dabei ist sie eine echte Chance – für bessere Nutzererlebnisse, mehr digitale Teilhabe und die Erschließung einer neuen Zielgruppe, die in der EU über 80 Millionen Menschen umfasst.

Christian Heins
Inclusive UX-Designer, Web Accessibility Specialist

freelancermap Umfrage: Informationsstand und Vorbereitung

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Unsere aktuelle Umfrage unter über 1.000 Freelancern und 85 Unternehmen zeigt klar: Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr. Aber es besteht nach wie vor großer Informations- und Handlungsbedarf, besonders auf Freelancer-Seite.

Die Zahlen sprechen für sich: 34,5 % der befragten Freelancer haben vom BFSG noch keine Kenntnis genommen, weitere 25 % fühlen sich nur weniger gut informiert. Gleichzeitig zeigt die Unternehmensumfrage, dass 41,2 % der Unternehmen noch nicht mit der Umsetzung begonnen haben, währen knapp ein Drittel konkrete Maßnahmen planen und 34,1 % bereits aktiv an der Umsetzung arbeiten.

Freelancer fühlen sich noch nicht gut über das BFSG informiert

Diese Diskrepanz bietet Chancen für beide Seiten: Während Unternehmen zunehmend Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, können Freelancer mit entsprechender Expertise eine wertvolle Ressource darstellen.

Praktische Erfahrung und Expertise: Aufholbedarf erkennbar

Die mangelnde Vorbereitung spiegelt sich auch in der praktischen Erfahrung wider: Fast zwei Drittel der Freelancer haben noch keinerlei Erfahrung mit barrierefreien Projekten gesammelt. Die WCAG-Richtlinien, die als technische Grundlage für die Umsetzung des BFSG dienen, sind für 58,6 % der Befragten völlig unbekannt.

Dabei zeichnet sich bereits jetzt ab: Zwei von drei Unternehmen planen, externe Unterstützung für die Umsetzung zu nutzen. Einige haben konkrete Projekte mit Freelancern in Vorbereitung, und jedes achte Unternehmen (12,9 %) hat bereits beauftragt. Der Bedarf ist also da – die Qualifikation muss nur nachziehen.

Unternehmen planen Beauftragung von Freelancern

Relevante Anwendungsbereiche: Wo Handlungsbedarf besteht

Die Freelancer-Umfrage identifiziert konkrete Bereiche, in denen Veränderungen erwartet werden:

28,6 % erwarten Veränderungen bei Projekten für betroffene Kunden
24,8 % sehen Auswirkungen auf Apps mit E-Commerce-Funktion
18,5 % rechnen mit Änderungen bei Online-Shops und Buchungsplattformen
15,6 % nennen kommerzielle E-Books und Medieninhalte als betroffenen Bereich

Diese Einschätzungen decken sich mit dem Gesetzesumfang: Das BFSG betrifft vor allem digitale Angebote mit kommerzieller Ausrichtung, darunter Webseiten, Online-Shops und digitale Dienstleistungen für Endverbraucher.

Herausforderungen und Unterstützungsbedarf: Zwei Perspektiven

Die größten Herausforderungen sehen Freelancer im mangelnden Wissen (41,3 %) und im erhöhten Zeitaufwand bzw. den Kosten (39,2 %). Auf Unternehmensseite besteht ebenfalls Unterstützungsbedarf: 15,3 % wünschen sich branchenbezogene Checklisten, 12,9 % eine grundlegende Übersicht und 11,8 % rechtliche Beratung. Bemerkenswert ist auch, dass 10,6 % der Unternehmen explizit Kontakte zu Experten und Freelancern suchen.

Der Unterstützungsbedarf auf Freelancer-Seite ist ähnlich konkret: Fast ein Drittel wünscht sich eine grundlegende Übersicht zum Thema und 31,5 % benötigen Checklisten für Projekte. Diese Überschneidungen zeigen: Beide Seiten können voneinander profitieren.

Potenziale erkennen und nutzen: Gemeinsam zum Erfolg

Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich: Das BFSG bietet Chancen für beide Seiten. Während 21,1 % der Freelancer neue Projektchancen in Beratung, Umsetzung und Audits sehen und 17,6 % eine neue Spezialisierungsmöglichkeit erkennen, suchen Unternehmen aktiv nach qualifizierten Partnern für die Umsetzung.

Trotz dieser offensichtlichen Marktchance planen bisher nur 8,1 % der befragten Freelancer, sich auf Barrierefreiheit zu spezialisieren – ein Hinweis auf das noch unerschlossene Potenzial in diesem Bereich.

Damit aus Möglichkeiten konkrete Schritte werden können, stellt sich die Frage, wer genau vom BFSG betroffen ist und welche Anforderungen sich daraus ergeben.

Wer ist konkret vom BFSG betroffen?

Die gute Nachricht vorweg: Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro, sind grundsätzlich ausgenommen, sofern sie keine speziellen barrierefreien Produkte oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung anbieten.

Direkt betroffen sind:

  • Anbieter von E-Commerce, Online-Buchungen oder Bezahlportalen
  • Entwickler von Apps mit Verkaufs- oder Medienfunktionen
  • Produzenten audiovisueller Inhalte (z.B. Videoportale oder Podcasts)
  • Digitale Verlage (z.B. E-Book-Anbieter)

Indirekt betroffen sind Freelancer und Agenturen, die im Auftrag betroffener Unternehmen arbeiten. Das bedeutet: Barrierefreiheit ist oft Bestandteil von Kundenprojekten, auch wenn die Freelancer selbst nicht formal verpflichtet sind.

Technische Grundlage: Was bedeutet Barrierefreiheit überhaupt?

Das Gesetz orientiert sich an den WCAG 2.1 Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA, einem international anerkannten Standard für barrierefreie digitale Inhalte. Die WCAG basieren auf vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein, zum Beispiel durch Alt-Texte für Bilder oder Untertitel für Videos. Viele Alternativtexte für Bilder, „Bild2“ oder „logo_neu.png“ sagen nichts aus, andere sind viel zu lange oder fehlen ganz.
  • Bedienbar: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein, etwa per Tastatur oder Sprache. Dropdowns oder Carousels sind häufig nur mit der Maus bedienbar, was für motorisch eingeschränkte Menschen eine Hürde darstellt.
  • Verständlich: Inhalte und Navigation sollen klar und vorhersehbar funktionieren und in einfacher Sprache formuliert sein.
  • Robust: Inhalte sollen mit verschiedenen Technologien und Hilfsmittel kompatibel sein, wie beispielsweise Screenreadern.

Ergänzend gilt die deutsche BITV 2.0 mit Vorgaben für Gebärdensprache, Leichte Sprache und PDF-Dokumente.

Technisch sind viele der Prinzipien einfach zu beheben und umzusetzen. Das Problem sind in diesem Fall oftmals mangelndes Fachwissen und eine unzureichende Priorisierung. So gerät das BFSG im Geschäftsalltag leicht in Vergessenheit. Das eigentliche Potenzial barrierefreier Angebote wird oft unterschätzt: Sie verbessern dabei nicht nur den Zugang für einige Wenige, sondern erschließen neue Kundengruppen, die bislang unbewusst ausgeschlossen wurden und vom klassischen Marketing nicht erreicht wurden.

Was fällt unter das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft eine Reihe von digitalen Produkten und Dienstleistungen:

  • Webseiten und mobile Apps mit kommerziellen Funktionen
  • Selbstbedienungsterminals (z.B. Fahrkarten- und Bankautomaten)
  • E-Book-Plattformen und Lesegeräte
  • Streaming- und Mediatheken-Dienste
  • Digitale Zahlungsdienste und Online-Shops

Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht wurden, müssen nicht nachträglich angepasst werden, es sei denn, sie werden wesentlich verändert oder aktualisiert.

Barrierefreiheit für Freelancer: Neue Erwartungen & neue Chancen

Auch wenn viele Freelancer nicht direkt betroffen sind, werden sie zunehmend für die Umsetzung barrierefreier Lösungen beauftragt. Wer sich mit Barrierefreiheitsstandards auskennt, verschafft sich einen wertvollen Marktvorteil.

Bin ich als Freelancer betroffen?

Rechtlich gilt das BFSG für die meisten Freelancer nicht, insbesondere, wenn sie als Einzelunternehmer oder Kleinstunternehmen ohne eigene E-Commerce Dienste arbeiten. Dennoch gibt es zwei wichtige Ausnahmen:

  • Direkt betroffen sind Freelancer, mit eigenen E-Commerce-Apps, Online-Shops oder kommerziellen Medienangeboten
  • Indirekt betroffen sind z.B. Webdesigner, Entwickler, UX/UI-Experten, Content-Creator und Medienproduzenten, die für betroffene Kunden arbeiten

Neue Kompetenzen für Freelancer im Bereich Karrierefreiheit

Die Anforderungen an barrierefreie Gestaltung werden vermehrt Teil von Briefings und Projektausschreibungen. Freelancer, die darauf vorbereitet sind, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Das BFSG bedeutet für Solo-Selbstständige eine Erweiterung der erforderlichen Kompetenzen. Wer in diesem Bereich tätig ist, sollte spezielle Fähigkeiten aufbauen und regelmäßig vertiefen:

  • WCAG 2.1 Level AA verstehen und korrekt anwenden
  • Accessible Design: Farbkontraste, Schriftgrößen und Navigation richtig umsetzen
  • Semantisches HTML & ARIA-Rollen korrekt einsetzen
  • Tastaturnavigation implementieren und testen
  • Screenreader-Kompatibilität sicherstellen (z.B. mit NVDA oder VoiceOver)
  • Automatisiertes Testing mit Tools wie axe oder Pa11y integrieren

Accessibility als Spezialisierung: Eine Wachstumsnische

Die Nachfrage nach Barrierefreiheits-Expertise steigt und es entstehen neue Berufsrollen für Freelancer:

  • Accessibility Consultant übernimmt die Strategieberatung für Unternehmen
  • Accessibility QA Tester ist für die Qualitätssicherung digitaler Produkte zuständig
  • Remediation Spezialist optimiert bestehende Systeme nachträglich
  • Trainer schult Kunden, deren Mitarbeiter und Agenturen

Vertragsklarheit & Absicherung für Freelancer

Bei Accessibility-Projekten sollten Freelancer ihre Verträge anpassen:

  • Leistung definieren: Bei neuen Projekten genau definieren, was alles unter die barrierefreie Umsetzung fällt.
  • Vergütung kommunizieren: Zusatzkosten für Accessibility-Prüfungen und Zusatzaufwände klar benennen.
  • Haftung ausschließen: Ausschluss der Haftung von Drittanbieterinhalten, sowie spätere Änderungen durch den Kunden selbst.
  • Standards festlegen: In den Web Content Accessibility Guidelines gibt es verschiedene Level: A, AA und AAA. Welches davon soll im Projekt gelten?

Beispiel-Klausel für einen Freelancer-Vertrag: „Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1 auf Level AA ist nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies im Angebot explizit vereinbart und entsprechend vergütet wird.“

Weiterbildungen & Zertifizierungen für Freelancer

Für Freelancer gibt es eine Reihe von Weiterbildungen und Zertifikate, die einen Vorteil bei der Vergabe von neuen Projektausschreibungen auf diesem Gebiet bedeuten können.

Der internationale Berufsverband IAAP (International Association of Accessibility Professionals) bietet unterschiedliche Zertifikate an, die weltweit anerkannt sind:

  • CPACC: Grundlagenwissen zur Barrierefreiheit
  • WAS: Technisches Zertifikat für Entwickler
  • CPWA: Kombination aus beiden für Fachkräfte

Zudem gibt es deutsche Weiterbildungen, die für Freelancer sinnvoll sind:

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So integrieren Freelancer Barrierefreiheit in ihre Projekte

Digitale Barrierefreiheit erfordert von Freelancern keine komplette Neuausrichtung, aber ein bewusstes Planen, Testen und Dokumentieren der erledigten Aufgaben. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft den Solo-Selbstständigen, die Accessibility-Anforderungen effizient in die eigenen Projekte einzubauen.

Bestandsaufnahme & Analyse

Inventarisierung: Zu Beginn eines Projekts ist eine Bestandsaufnahme aller digitalen Komponenten und Priorisierung nach Reichweite & Nutzerrelevanz nötig.

Ersteinschätzung & Analyse: Durchführung automatisierter Tests (z.B. mit axe oder WAVE) und Analyse wichtiger Details wie beispielsweise die Semantik des HTML und die Nutzung der Tastaturnavigation.

Planung & Strategieentwicklung

Accessibility-Ziele festlegen: Im nächsten Schritt können konkrete Ziele, beispielsweise welches WCAG-Level erreicht werden soll festgesetzt. Zusätzlich ist zu klären, welche Bereiche dabei besonders priorisiert werden müssen und ob es rechtliche Anforderungen durch den Kunden selbst gibt.

Aufgaben & Zeitrahmen definieren: Freelancer sollten rund 20 bis 30 % Mehraufwand in den Projektzeitraum einplanen. Hilfreich sind gesonderte Testphasen, beispielsweise nach dem Redesign einer Seite.

Umsetzung & Testing

Design & Entwicklung: Verwendung von semantischem HTML, ausreichend Farbkontrast sicherstellen, Tastaturnavigation & Screenreader, ARIA-Auszeichnung gezielt einsetzen.

Testing: Tools wie axe DevTools, oder Pa11y für automatisierte Tests nutzen. Zusätzlich helfen manuelle Tests, ob beispielsweise eine Tab-Navigation durch alle Elemente möglich ist oder Fehlermeldungen verständlich dargestellt werden.

Dokumentation & Kommunikation

Accessibility-Dokumentation: Freelancer sollten festhalten, welche Tools und Methoden für Tests verwendet wurden, den WCAG-Erfüllungsgrad und weiterhin offene Taks bzw. Einschränkungen. Gesetzlich empfohlen wird ein sogenanntes „Accessibility Statement“, welches der Freelancer für die Website anfertigen kann.

Kundenkommunikation: Freelancer sollten ihren Kunden genau erklären, welche Anforderungen im Bereich Barrierefreiheit umgesetzt wurden und wo beispielsweise kontinuierlicher Wartungsbedarf besteht. Eventuell kann hieraus ein Folgeauftrag mit weiteren Optimierungen, Mitarbeiterschulungen oder periodischen Checks entstehen.

ProjektphaseAccessibility-Integration
DesignCheckliste mit Kontrast, Skalierbarkeit & Struktur
EntwicklungCI/CD mit automatisierten Tests
TestingManuelle Screenreader-Checks & Keyboard Tests
ÜbergabeDokumentation & Empfehlungen für den Kunden

Sofortmaßnahmen für Unternehmen

  1. Betroffenheit prüfen: Analysieren, ob und inwieweit das Unternehmen vom BFSG betroffen ist
  2. Status quo bewerten: Eine professionelle Barrierefreiheitsprüfung durchführen
  3. Strategie entwickeln: Einen konkreten Umsetzungsplan mit Zeitschiene und Budget erstellen
  4. Team aufbauen: Verantwortliche benennen, externe Fachleute engagieren und eigene Mitarbeiter schulen
  5. Quick Wins umsetzen: Mit einfach umsetzbaren Verbesserungen beginnen

Langfristig Planen

  • Ganzheitlicher Ansatz: Barrierefreiheit als integralen Bestandteil aller Unternehmensprozesse verstehen
  • Kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Maßnahmen mit Hilfe von externen Experten
  • Stakeholder-Einbindung: Menschen mit Behinderungen aktiv in Entwicklungsprozesse einbeziehen
  • Innovation fördern: Barrierefreiheit als Innovationstreiber und Wettbewerbsvorteil nutzen

Durchsetzung & Kontrolle

Die Kontrolle über die regelkonforme Umsetzung liegt bei den jeweiligen Landesbehörden zur Marktüberwachung. Diese stellen Verstöße fest und können Sanktionen verhängen. Verbraucher (aber auch Mittbewerber) können Verstöße melden, wenn sie der Meinung sind, dass beispielsweise ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht barrierefrei sind.

Bei einem Verstoß kann die Marktüberwachungsbehörde anordnen, dass das betroffene Produkt bzw. die Dienstleistung zurückgerufen wird. Außerdem können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft dar. Für Freelancer und Unternehmen bedeutet es sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die strategische Auseinandersetzung mit den Anforderungen ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.

Das BFSG ist dabei mehr als nur eine regulatorische Anforderung – es ist eine Chance, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu gestalten. Freelancer, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ernst nehmen, gewinnen nicht nur an technischer Kompetenz, sondern positionieren sich als wertvolle Partner für Unternehmen, die in eine inklusive Zukunft investieren wollen. Unternehmen, die diese Chance und Barrierefreiheit strategisch angehen, erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen. Sie schaffen sich auch eine zukunftsfähige und wettbewerbsstarke Rolle in einem zunehmend inklusiven Markt.

Mit der richtigen Strategie, den passenden Tools und dem notwendigen Engagement wird die BFSG-Konformität zu einem Erfolgsfaktor für Solo-Selbstständige und Unternehmen.

FAQs zum BFSG

Betrifft das BFSG auch mein kleines Unternehmen?

Das kommt auf Ihre Unternehmensgröße und die angebotenen Produkte/Dienstleistungen an. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind grundsätzlich ausgenommen, es sei denn, Sie bieten spezifisch genannte Dienstleistungen wie E-Commerce an.

Muss ich bestehende Websites komplett neu entwickeln?

Nicht zwingend. Oft können bestehende Websites durch gezielte Anpassungen BFSG-konform gemacht werden. Eine professionelle Analyse zeigt, welche Maßnahmen erforderlich sind.

Wie erkenne ich, ob meine Website bereits barrierefrei ist?

Nutzen Sie automatisierte Tools wie axe oder WAVE für eine erste Einschätzung. Für eine vollständige Bewertung ist jedoch eine professionelle Prüfung mit manuellen Tests erforderlich.

Welche WCAG-Version ist relevant?

Das BFSG orientiert sich an WCAG 2.1 Level AA. WCAG 2.2 und 3.0 sind noch nicht verbindlich, können aber bereits als Best Practice implementiert werden.

Reichen automatisierte Tests aus?

Nein, automatisierte Tests decken nur etwa 30-40% aller Barrierefreiheitsprobleme ab. Manuelle Tests und Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen sind unerlässlich.

Wie oft muss ich testen?

Bei jedem größeren Update oder Änderung sollten Accessibility-Tests durchgeführt werden. Mindestens einmal jährlich sollte ein umfassendes Audit stattfinden.

Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Kontrolle zuständig. Auch Verbraucherschutzorganisationen und betroffene Personen können Verstöße melden.

Kann ich verklagt werden, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Ja, das ist möglich. Neben den Bußgeldern nach BFSG können auch zivilrechtliche Ansprüche bestehen, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Gibt es Übergangsfristen?

Für neue Produkte und Dienstleistungen gilt das BFSG ab 28. Juni 2025 ohne Übergangsfristen. Für bestehende Dienstleistungen gibt es längere Fristen.

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