Elterngeld als Freiberufler | Alle Tipps & Infos zum Elterngeld

Elternzeit als Freiberufler: Elterngeld Plus vs. Basiselterngeld

16. Januar 2025 / 7 Min /
Elterngeld - auch für Selbstständige?

Mit dem Gedanken an die Gründung einer eigenen Familie kommen besonders bei Freelancern viele Fragen auf. Insbesondere: Wie können Selbstständige die Familienplanung und die Elternzeit finanziell stemmen? In diesem Beitrag klären wir alle Fragen zum Elterngeld für Selbstständige. Ganz gleich, ob nur einer oder beide Elternteile selbstständig sind.

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beschreibt eine staatliche Entgeltersatzleistung, die ein wegfallendes Erwerbseinkommen nach der Geburt eines Kindes zum Teil ausgleichen soll. So haben die Eltern Zeit für ihren Nachwuchs und müssen sich weniger finanzielle Sorgen machen, wenn sie weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Die rechtliche Grundlage des Elterngelds bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Beim Elterngeld können Eltern zwischen drei Varianten wählen und diese sogar miteinander kombinieren:

Basiselterngeld

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Beim Basiselterngeld stehen Paaren (egal, ob verheiratet oder getrennt lebend) gemeinsam 14 Basiselterngeld-Monate zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Zum Beispiel könnte Partner A 12 Monate mit dem Kind zu Hause bleiben, Partner B sorgt sich die übrigen zwei Monate um das Kind.

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens einer der Erziehungsberechtigten zwei Monate nach der Geburt des Kindes weniger verdient als zuvor. Hierbei handelt es sich um sogenannte Partnermonate.

tipp

Auch alleinerziehende Elternteile können diese zwei zusätzlichen (12 + 2) zwei Monate erhalten.

Wurde das Kind ab dem 01.04.2024 geboren, gilt Folgendes:

  • Beide Partner können Elterngeld für einen Monat gleichzeitig innerhalb der ersten 12 Monate beziehen
  • Eltern von Mehrlingen, frühgeborenen Kindern oder Kindern mit einer Behinderung können für mehr als einen Monat Elterngeld gleichzeitig beziehen
  • Wird ein Kind 6, 8, 12 oder gar 16 Wochen zu früh geboren, erhalten Eltern einen, zwei, drei oder vier zusätzliche Monate Basiselterngeld

ElterngeldPlus

Während das Basiselterngeld für höchstens 14 Monate (inklusive Partnermonate) bezogen werden kann, läuft das ElterngeldPlus wahlweise doppelt so lange. Wichtig: Wenn es um die Dauer geht, werden sogenannte „Lebensmonate“ des Kindes berücksichtigt, nicht Kalendermonate.

Wann sich welche Art von Elterngeld lohnt und mit welchem Betrag Eltern rechnen können, lässt sich mit dem Elterngeldrechner herausfinden.

Wurde ein Kind zum Beispiel am 16. eines Monats geboren, läuft der Bezugszeitraum vom z. B. 16.01. bis 15.02. Da es sich um eine monatliche Auszahlung handelt, bedeutet das, dass die Zahlung auch entsprechend am 15.02. auf dem Konto eingeht.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ermöglicht einen deutlich längeren Bezug von ElterngeldPlus von bis zu vier Monaten je Elternteil. Diese Option besteht allerdings nur, sofern beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten.

Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld bekommt nur, wer gewisse Anforderungen erfüllt. Ein Anspruch ist gegeben, wenn man

  • seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
  • mit seinem Kind im selben Haushalt lebt,
  • sein Kind selbst betreut und erzieht und
  • aktuell keine Tätigkeit ausübt oder diese nicht in Vollzeit (weniger als 32 Stunden pro Woche) ausführt.

Ob man zum Zeitpunkt der Antragstellung oder der Geburt des Kindes selbstständig war oder in einer Festanstellung, ist für die Bewilligung nicht von Bedeutung.

hinweis

Der Antrag auf Elterngeld ist nur möglich, wenn das zu versteuernde Einkommen eine Grenze von 175.000 Euro (Stand 2025) nicht überschreitet.

Wie viel Elterngeld kann man bekommen?

Bei der Berechnung des Elterngelds wird unter anderem der Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berücksichtigt.

Berechnungszeitraum bei Selbstständigen

Wollen Selbstständige Elterngeld beantragen, wird der Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um den Zeitraum, für den Freelancer ihre Steuererklärung machen. Das kann ein Wirtschaftsjahr (z. B. April 2024 – April 2025) oder das Kalenderjahr (Januar – Dezember) sein.

Falls im letzten Steuerjahr jedoch Elterngeld für ein älteres Kind, Mutterschutz oder krankheitsbedingte Einkommenseinbußen durch die Schwangerschaft vorlagen, kann der Bemessungszeitraum auf Antrag verschoben werden – auf das davorliegende Steuerjahr. Ist auch in diesem Jahr das Einkommen aus den genannten Gründen reduziert, kann der Zeitraum weiter zurückverlegt werden.

Berechnungszeitraum bei Nicht-Selbstständigen

Für nicht selbstständig Erwerbstätige wird das Einkommen aus einem Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt. Bei Müttern sind das die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bei anderen Personen die 12 Monate vor dem Geburtsmonat.

Bestimmte Monate, in denen Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingte Krankheiten oder Wehr- bzw. Zivildienst vorlagen, können übersprungen werden, wodurch sich der Zeitraum entsprechend nach hinten verschiebt. Monate ohne Einkommen aus anderen Gründen werden jedoch nicht übersprungen und mit 0 Euro angerechnet, was das Durchschnittseinkommen verringern kann.

Berechnungszeitraum bei Misch-Einkünften (selbstständig und nicht-selbstständig)

Bei Mischeinkünften aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit wird der Zeitraum für Selbstständige herangezogen. Dies gilt auch, wenn bei der selbstständigen Tätigkeit Verluste entstanden sind oder diese weniger einbrachte als die nicht-selbstständige Tätigkeit.

Nur wenn weder im Veranlagungszeitraum noch in den 12 Monaten vor der Geburt Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit vorlagen, gilt der Zeitraum für Nicht-Selbstständige.

Bei selbstständigen Nebeneinkünften von durchschnittlich weniger als 35 Euro pro Monat kann beantragt werden, dass ausschließlich die nicht-selbstständigen Einkünfte berücksichtigt werden.

Zusätzlich spielt es bei der Berechnung eine Rolle,

  • ob man Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beantragt,
  • wie hoch die Einkünfte 12 Monate vor der Geburt des Kindes waren,
  • welches Einkommen Elternteile haben, während sie Elterngeld beziehen,
  • ob man noch andere staatliche Leistungen bezieht und in welcher Höhe,
  • wie viele Kinder man auf einmal bekommt (Zwillinge, Drillinge, etc.) und
  • ob man bereits ein Kind hat, für das man Elterngeld bezieht.

Je nach Einkommen und den weiteren Umständen beträgt das Basiselterngeld somit zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Das entspricht 65 % des letzten Netto-Einkommens in den 12 Monaten vor der Geburt. Wichtig zu wissen ist, dass für das Basiselterngeld ein maximales Netto-Einkommen von 2.770 Euro berücksichtigt wird. Für ElterngeldPlus gibt es nur die Hälfte, nämlich zwischen 150 und 900 Euro, aber dafür doppelt so lange.

tipp

Wer im Berechnungszeitraum von 12 Monaten bisher kein Einkommen erzielt hat, kann mit den Mindestbeträgen von 150 Euro bzw. 300 Euro rechnen.

Höhere Elterngeld-Prozentsätze für Geringverdiener

Während besser verdienende Elternteile mit höchstens 65 % ihres Netto-Einkommens rechnen können, steigen die Prozentsätze bei Personen mit geringerem Einkommen abhängig der Höhe ihres Einkommens. Für welche Verdienstgrenzen welche Sätze gelten, zeigt folgende Tabelle:

VerdienstProzentsatz
1.200 € – 1.240 €Steigerung um 1 % von 65 % auf 67 %, bis 1.200 Euro erreicht sind
1.000 € – 1.200 €67 % (670 € – 804 €)
>1.000 €Steigerung um 0,1 % auf bis zu 100 %, ausgehend von 67 %, je 2 € unter 1.000 € (z. B. 67,1 % bei 998 € Netto usw.)

Höhe des Elterngelds bei Kombinationen

Werden verschiedene Formen des Elterngelds, zum Beispiel das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus kombiniert, wird der Unterschiedsbetrag vom Verdienst vor und nach der Geburt zur Berechnung herangezogen. Übersteigt die Differenz das eigentliche Basiselterngeld, wird Letzteres halbiert und als sogenannter „Deckelungsbetrag“ angesetzt.

Nehmen wir als Beispiel eine Berechnung des Familienportals selbst heran, die von einem letzten Netto-Verdienst von 2.000 Euro und nach der Geburt von 500 Euro ausgehen:

Netto-Einkommen vor Geburt2.000 €
Netto-Einkommen nach Geburt500 €
Differenz (vorheriges – aktuelles Einkommen)1.500 €
Basiselterngeld (65 % von 1.500 €)975 €
Theoretisches Basiselterngeld (65 % von 2.000 €)1.300 €
Deckelungsbetrag (50 % von 1.300 €)650 €

Das bedeutet, dass Elternteile, die das Basiselterngeld sowie das ElterngeldPlus kombinieren und nach der Geburt wieder in Teilzeit freelancen, zusätzlich 650 Euro als Unterstützung erhalten.

Wie wird das Elterngeld versteuert?

Das Elterngeld ist eine steuerfreie Leistung, die vom deutschen Staat gezahlt wird. Dennoch fließt die Elterngeldzahlung in das steuerbare Einkommen von Selbstständigen und unterliegt damit dem Progressionsvorbehalt. Bedeutet: In der Steuererklärung muss es angegeben und berücksichtigt werden. Dadurch kann es zu höheren Steuersätzen und damit höheren Nachzahlungen kommen kann.

Wie beantragt man Elterngeld?

Frisch gebackene Eltern können das Elterngeld für Freiberufler frühestens ab dem Tag der Geburt, bis zum Ende des vierten Lebensmonats des Kindes beantragen, um den vollen Anspruch zu erhalten. Ratsam ist es, den Großteil der Unterlagen vor der Geburt zusammen zu tragen, sodass für den Antrag lediglich noch die standesamtliche Geburtsurkunde, das Geburtsdatum und der Name des Kindes fehlen.

Fazit

Elterngeld ist für alle zugänglich – egal ob freiberuflich, selbstständig oder angestellt. Die finanzielle Unterstützung kann frisch gebackenen Eltern entlasten und mehr Zeit mit dem Kind ermöglichen.

Auf die Frage, ob sich das Elterngeld für Freiberufler lohnt, gibt es keine pauschale Antwort, da es von der jeweils individuellen Situation abhängt. Wer kurz nach der Gründung Nachwuchs bekommt und aus finanzieller Sicht ein schwaches Jahr hatte, der hat womöglich einen finanziellen Nachteil. Mit einem Elterngeldrechner lassen sich die Möglichkeiten gut abwägen. Es lohnt sich daher, die Zeit zu investieren und jedes Modell einzeln durchzurechnen, um das Elterngeld maximal optimieren zu können.

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