Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige tragen das volle Risiko – auch beim Thema Versicherung. Während Angestellte automatisch über ihren Arbeitgeber abgesichert sind, müssen Freiberufler selbst für Krankenschutz, Altersvorsorge und Haftpflicht sorgen. In diesem Artikel erklären wir, welche Versicherungen wirklich wichtig sind, was sie kosten und wann sie verpflichtend sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Kranken- und Pflegeversicherung (Pflicht): Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse.
- Unfallversicherung: Pflicht bei Berufsgenossenschaften, ansonsten freiwillig.
- Altersvorsorge: Für einige Berufsgruppen gesetzlich verpflichtend, generell aber dringend empfohlen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Absicherung gegen Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall.
- Berufs- & Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Vermögens-, Personen- oder Sachschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
- Rechtsschutzversicherung: Hilfreich bei Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei nicht zahlenden Kunden.
- Geschäftsinhaltsversicherung: Schutz für Büroinventar bei Feuer, Einbruch oder Wasserschäden.
Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler (+ Kosten)
Wir haben beim Experten nachgefragt – das sind die gängigsten Versicherungen für Freelancer und Freiberufler:
Versicherungsart | verpflichtend/optional | ⌀ Kosten pro Monat |
---|---|---|
Krankenversicherung + Pflegeversicherung | Pflicht (Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Versicherung) | 250 – 1.000 € |
Unfallversicherung | Pflicht bei Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, sonst freiwillig und dringend empfohlen | 5 – 10 € |
Altersvorsorge | dringend empfohlen | 930 € (gesetzlich) |
Berufsunfähigkeitsversicherung | dringend empfohlen | 60 – 80 € |
Berufshaftpflichtversicherung | dringend empfohlen v.a. für beratende Freiberufler | 20 – 100 € |
Betriebshaftpflichtversicherung | empfohlen | 8 – 25 € |
Gewerblicher Rechtsschutz | empfohlen | 25 – 30 € |
Geschäftsinhaltsversicherung | empfohlen v.a. bei eigenen Geschäftsräumen | 5- 10 € |
Kranken- und Pflegeversicherung (Pflicht)
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Die Krankenversicherung und damit einhergehende Pflegeversicherung ist in Deutschland für alle Pflicht. Dementsprechend muss sich auch jeder Freiberufler privat oder gesetzlich versichern.
Nach der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit bleiben den Freiberuflern drei Monate Zeit, um sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Nach diesen drei Monaten verfällt diese Möglichkeit und der Freiberufler muss sich eine private Krankenkasse aussuchen.
In der Regel ist es für junge Gründer attraktiver, sich mit einer höheren Selbstbeteiligung privat zu versichern, da der Beitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse vom Gehalt abhängig ist. Gesetzlich sind das 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
Durch die Pflegeversicherung fallen weitere 4 bis 5 % je nach Krankenkasse an. Dafür können Familienmitglieder wie z. B. Kinder gesetzlich kostenlos mitversichert werden. Bei einer privaten Versicherung muss der Tarif für solch eine Funktion aufgestockt werden.
Im Normalfall ist das Leistungsspektrum der privaten Versicherung deutlich größer und kann im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung auf die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Deshalb ist sie bei Freiberuflern auch besonders attraktiv.
Der Beitrag für eine private Krankenversicherung richtet sich nach dem Alter des Beitretenden, dessen Gesundheitszustand und den gewünschten Zusatzleistungen.
Lese-Tipp: Unser Beitrag zur Krankenversicherung beantwortet alle Fragen rund um die gesetzliche und private Absicherung für Freelancer.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist keine Pflicht für Freiberufler, allerdings sehr empfehlenswert. Die Unfallversicherung sichert Personen bei den Folgen eines Unfalls finanziell ab und kompensiert beispielsweise den Verdienstausfall und trägt die Rehabilitationskosten, welche die Krankenkasse nicht mehr übernimmt.
Der gesetzlichen Unfallversicherung können Freelancer über ihre jeweilige Berufsgenossenschaft beitreten. Ein Software-Ingenieur beispielsweise tritt der sogenannten Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bei und wird dementsprechend dort unfallversichert.
Alternativ besteht auch bei der Unfallversicherung die Möglichkeit, auf einen privaten Versicherer zurückzugreifen, bei dem sich das Leistungsspektrum individuell anpassen lässt.
Für manche Selbstständige ist die Unfallversicherung Pflicht. Dies legen die jeweiligen Berufsgenossenschaften fest. Unfallversicherungspflichtige Berufsgruppen sind unter anderem:
- Masseure
- Hebammen
- Landwirte
- Entwicklungshelfer
- Küstenschiffer und -fischer
- Logopäden
- Masseure
- Physiotherapeuten
Altersvorsorge und Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht betrifft in der Regel nur Selbstständige, die in der Lehre und Pflege tätig sind. Außerdem noch Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse). Freiberufler, die in anderen Bereichen arbeiten, haben die Wahl, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Wichtig ist nur, sich rechtzeitig mit den Möglichkeiten zu beschäftigen und frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen. Welches Vorsorge-Versicherungsmodell das Richtige ist, ist wie bei den anderen Versicherungen auch: situationsabhängig.
Hier im Detail nachlesen, was bei Altersborsorge und Rentenversicherung zu beachten ist:
- Tipps zu Familienplanung, Altersvorsorge und Rentenplanung
- Rentenversicherung: Diese Möglichkeiten stehen Freelancern offen
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Alexander Heil, Finanzberater
Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Laufe des Lebens kann jeden das Schicksal der Berufsunfähigkeit treffen. Eine Person gilt als berufsunfähig, wenn sie ihre gewohnten Tätigkeiten in den nächsten sechs Monaten nicht mehr ausführen kann. Gerade für Selbstständige hat der Staat jedoch keine gesonderte Absicherung vorgesehen.
Einkünfte können bei Berufsunfähigkeit für einen gewissen Zeitraum oder gar dauerhaft ausbleiben und so die finanzielle Existenz des Freiberuflers massiv gefährden.
Diese Versicherung kompensiert in solchen Fällen das ausbleibende Gehalt, womit die Berufsunfähigkeitsversicherung ein weiteres Must-have in der Versicherungsliste eines Freiberuflers ist.
tipp
Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung springt ein, wenn einem Dritten durch die Tätigkeit eines Freelancers ein Vermögensschaden entsteht. Das passiert beispielsweise bei falscher Beratung, Verletzung von Urheber- oder Lizenzrechten und Nicht-Einhalten einer wichtigen Projektfrist aufgrund von Krankheit.
Da solche Schadensersatzforderungen sich oft in fünfstelliger Höhe befinden und das die private Insolvenz bedeuten könnte, ist eine Berufshaftpflichtversicherung vor allem für beratende Freiberufler unumgänglich.
Den Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Rechtsschutz erklären wir hier.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die betriebliche Haftpflichtversicherung greift, wenn ein Dritter – beispielsweise ein Kunde – einen Schaden erleidet, für den der Freelancer innerhalb seiner beruflichen Tätigkeit verantwortlich ist.
Der Versicherer zahlt demnach den entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensfolgeschäden. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre, dass ein Kunde im Büro des Freelancers über ein ungünstig verlegtes Kabel stolpert und sich das Bein bricht. Die betriebliche Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall den Verdienstausfall und die Behandlungskosten des Kunden.
Rechtsschutzversicherung
Falls es bei einem Rechtsstreit Beistand bedarf oder gar zu einem Gerichtsverfahren kommt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten. Solch eine Versicherung ist vor allem für Freiberufler empfehlenswert, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Besonders Rechtsschutzversicherungen mit Vertragsrechtsschutz sind für Selbstständige attraktiv, weil diese z. B. greift, wenn der Kunde seine Rechnungen nicht zahlen will.
Geschäftsinhaltsversicherung
Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Freiberufler sein eigenes Büro hat und von dort aus arbeitet. Eine solche Versicherung sichert alle beweglichen Waren und Vorräte innerhalb des Büros ab, die bei Schäden durch ein Feuer, einen Rohrbruch oder Einbruchdiebstahl entstehen können.
Fazit
Fehler sind menschlich und Missgeschicke passieren, weswegen es umso wichtiger ist, sich gegen mögliche Risiken abzusichern und sich ausführlich damit zu beschäftigen. Auf diversen Vergleichsportalen lassen sich verschiedenste Anbieter mit diversen Versicherungen vergleichen.
Zudem empfiehlt es sich grundsätzlich, etwas Geld beiseite zu legen, um einen möglichen Verdienstausfall überbrücken zu können. Die meisten Versicherungen springen in Krankheitsfällen beispielsweise erst ab rund 40 Tagen Verdienstausfall ein. Hier lohnt es sich, genaue Informationen bei der jeweiligen Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung einzuholen.
Für bestimmte Berufsgruppen empfehlen sich gesonderte Versicherungen. Für IT-Spezialisten gibt es beispielsweise die IT-Haftpflichtversicherung, die umfassenden Schutz bietet.